Nach dem Aufenthalt
Für viele Patienten ist der Krankenhausaufenthalt mit der Entlassung noch nicht gänzlich abgeschlossen. Oft ist eine ambulante Nachversorgung in der Ambulanz notwendig oder eine Rehabilitationsmaßnahme.
In der Regel organisiert der Sozialdienst diese Angelegenheiten bereits im Vorfeld der Entlassung, damit die Patienten frühzeitig über den Fortgang der Therapie informiert sind. Auch wenn eine häusliche Pflege oder Krankenversorgung erforderlich ist, muss dies rechtzeitig geplant werden. Dabei arbeiten Sozialdienst und Entlassmanagement des Naëmi-Wilke-Stifts eng zusammen.
Der Sozialdienst
Die wichtigste Aufgabe des Sozialdienstes ist die Organisation einer reibungslosen Rückkehr aus dem Krankenhaus nach Hause. Schon während der stationären Behandlung unterstützt er Patienten oder Angehörige bei allen Entscheidungen für die Zeit nach der Entlassung. Dabei kann es um die Koordination der Patientenversorgung zwischen Klinikentlassung und Aufnahme in der Rehabilitationseirichtung gehen oder auch um den Kontakt mit einem Pflegedienst wie der Diakonie-Sozialstation des Naëmi-Wilke-Stifts.
Beratung und Vermittlung ambulanter Krankenpflege
Beratung und Beantragung und Vermittlung sozialer Hilfsdienste (Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Hausnotruf)
Beratung bei Pflegeheim, Tagespflege, Kurzzeitpflege, betreutes Wohnen
Antrag auf Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen oder Hospiz
Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Rehabilitationsmaßnahmen in Spezialkliniken
Anträge auf Schwerbehinderung, Pflegegeld und Sozialhilfe
Versicherungs-, sozial- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Beratung zu den Themen Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung)
Entlassmanagement
Das Entlassmanagement im Naëmi-Wilke-Stift stellt die bedarfsgerechte Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung sicher.
Dafür arbeiten ärztlicher und pflegerischer Dienst intensiv mit dem Sozialdienst zusammen. Zudem prüft das Entlassmanagement bereits während des stationären Aufenthaltes, ob nach der Entlassung ein weiterer Behandlungs- und Pflegebedarf besteht. Falls notwendig wird das Entlassmanagement durch Fachleute bei der Kranken- oder Pflegekasse unterstützt.
Für die sorgfältige Planung der Entlassung ist bereits bei der Aufnahme die schriftliche Einwilligung der Patienten nötig. Sie dient etwa dazu, eine Anschlussheilbehandlung zu beantragen. Natürlich werden trotzdem alle geplanten Maßnahmen mit den Patienten abgestimmt und nötigenfalls mit Angehörigen oder Bezugspersonen besprochen.
Kontakt Sozialdienst
Falk Jendreyeck
Telefon: (03561) 403 104
Telefax: (03561) 403 103
E-Mail: pflegedienstleitung@naemi-wilke-stift.de
Kontakt Entlassmanagement
Anja Donath | Kristin Engel
Telefon: (03561) 403 330
Telefax: (03561) 403 331
E-Mail: entlassmanagement@naemi-wilke-stift.de