Abrundung des dreijährigen Entwicklungsprozesses:

Das Naëmi-Wilke-Stift Guben nutzt  Eigenverwaltungsverfahren als wichtigen Schritt in der Umstrukturierung und Vorbereitung auf die Krankenhausreform.

Das Naëmi-Wilke-Stift Guben hat am 3. September 2024 beim zuständigen Amtsgericht Cottbus einen Antrag auf Durchführung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist die Umstrukturierung des Stifts zur Vorbereitung auf die Krankenhausreform.

Das Eigenverwaltungsverfahren hat keine Auswirkungen auf den laufenden Krankenhausbetrieb, die Patienten werden regulär weiterversorgt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind durch das Insolvenzgeld abgesichert. Auch die Geschäftspartner werden weiter zuverlässig entlohnt.

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